{"id":10,"date":"2025-03-25T14:36:00","date_gmt":"2025-03-25T14:36:00","guid":{"rendered":"https:\/\/yokohama.demo.mybeautifuldomain.com\/?page_id=10"},"modified":"2025-10-16T10:40:54","modified_gmt":"2025-10-16T10:40:54","slug":"bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.yokohama.eu\/de\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<div class='breakdance'><section class=\"bde-section-10-100 bde-section\" data-gsap=\"true\" data-scrolltrigger=\"false\">\n  \n  \n\t\n\n\n\n<div class=\"section-container\"><div class=\"bde-shortcode-10-101 bde-shortcode breadcrumbs__wrap\"><nav class=\"breadcrumbs\" aria-label=\"Semmelbr\u00f6sel\"><a class=\"breadcrumbs__link breadcrumbs__link--home\" href=\"https:\/\/www.yokohama.eu\/de\/\">Startseite<\/a><span class=\"breadcrumbs__separator\"> \/ <\/span><span class=\"breadcrumbs__current\">Bedingungen und Konditionen<\/span><\/nav><\/div><div class=\"bde-div-10-102 bde-div\" data-animation=\"from-bot\" data-timeline=\"true\">\n  \n  \n\t\n\n\n\n<h1 class=\"bde-heading-10-103 bde-heading\">\nBedingungen und Konditionen\n<\/h1><div class=\"bde-text-10-106 bde-text\">\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der YOKOHAMA Europe GmbH f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Waren\n<\/div><div class=\"bde-table-of-contents-10-104 bde-table-of-contents bde-preset-d9428d12-feab-4fcd-b54b-cb9ee010e665\">\n<div class=\"bde-table-of-contents__wrapper\">\n  <header class=\"bde-table-of-contents__header\">\n           <\/header>\n  \n  <div class=\"bde-table-of-contents__list\">\n    <nav id=\"bde-toc\" class=\"toc js-breakdance-toc\" aria-label=\"Inhalts\u00fcbersicht\">In diesem Dokument gibt es keine \u00dcberschriften.<\/nav>\n  <\/div>\n<\/div>\n\n\n<\/div><div class=\"bde-rich-text-10-105 bde-rich-text entry-content bde-preset-307379fe-d50f-4205-b47a-eb954f1134d9 breakdance-rich-text-styles\">\n<h2>1. Anwendbarkeit<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">1.1<\/span> F\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Vertragsbeziehungen zwischen der YOKOHAMA Europe GmbH (nachfolgend \"Yokohama\", \"wir\", \"uns\") als Verk\u00e4ufer und dem Kunden (nachfolgend \"K\u00e4ufer\") in seiner Eigenschaft als Unternehmer (im Sinne des \u00a7 14 BGB) oder als juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts und Sonderverm\u00f6gen (im Sinne des \u00a7 310 Abs. 1 BGB) gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \"AGB\"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 310 Abs. 1 BGB). Yokohama und der K\u00e4ufer werden im Folgenden zusammen als die \"Parteien\" bezeichnet. Unternehmer in diesem Sinne ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">1.2<\/span> Diese AGB werden dem K\u00e4ufer von uns gem\u00e4\u00df den zwischen den Parteien \u00fcblichen Modalit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung gestellt, einschlie\u00dflich durch Ver\u00f6ffentlichung auf unserer Website. Diese Modalit\u00e4ten gelten f\u00fcr alle k\u00fcnftigen \u00c4nderungen dieser AGB, die von Yokohama jederzeit vorgenommen werden.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">1.3<\/span> Es gelten ausschlie\u00dflich diese AGB. Dies gilt auch dann, wenn die AGB nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers gelten nicht und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen, den Vertrag vorbehaltlos ausf\u00fchren und\/oder die Bedingungen in eine unserer Bestellung oder Beauftragung folgende Auftragsbest\u00e4tigung aufgenommen werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn Yokohama in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung gegen\u00fcber dem Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">1.4<\/span> Alle k\u00fcnftigen Vereinbarungen, die zwischen Yokohama und dem K\u00e4ufer getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag und etwaigen Zusatzvertr\u00e4gen schriftlich niederzulegen.<\/p>\n\n<h2>2. Angebot und Abschluss des Vertrages<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">2.1<\/span> Die Angebote von Yokohama sind rechtlich nicht bindend.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">2.2<\/span> Ist die Bestellung des K\u00e4ufers als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so kann Yokohama dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung annehmen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">2.3<\/span> Kostenvoranschl\u00e4ge von Yokohama sind - sofern nicht anders vereinbart - freibleibend und unverbindlich. Ein konkretes Angebot von Yokohama ist nur f\u00fcr zwei Wochen oder f\u00fcr den im Angebot angegebenen Zeitraum verbindlich.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">2.4<\/span> Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Yokohama eine Bestellung des K\u00e4ufers schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax best\u00e4tigt. Die Lieferung der bestellten Ware an den K\u00e4ufer kommt einer Auftragsbest\u00e4tigung gleich.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">2.5<\/span> Die von Yokohama vorgelegten Unterlagen und erteilten Ausk\u00fcnfte, wie z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Gewichte und Ma\u00dfe, sind nur insoweit verbindlich, als Yokohama sie in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als Vertragsbestandteil auff\u00fchrt und\/oder in der Auftragsbest\u00e4tigung auf sie Bezug nimmt.<\/p>\n\n<h2>3. Gegenstand der Lieferung<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">3.1<\/span> Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, vereinbaren die Parteien eine Lieferung oder Leistung ab Werk.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">3.2<\/span> Yokohama ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">3.3<\/span> Angaben \u00fcber Waren und Leistungsmerkmale der von Yokohama zu liefernden Gegenst\u00e4nde sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich von uns schriftlich best\u00e4tigt werden. Im Zweifel sind die Angaben und Spezifikationen in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als selbst\u00e4ndige Garantien, wenn dies von Yokohama ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">3.4<\/span> \u00c4nderungen in Konstruktion und Ausf\u00fchrung unserer Waren, die wir aufgrund des technischen Fortschritts oder nach unserem Ermessen f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig halten, behalten wir uns vor, sofern die \u00c4nderung f\u00fcr den Besteller nicht unzumutbar ist. Geringf\u00fcgige Abweichungen von den in unseren Prospekten oder Warenverzeichnissen angegebenen Ma\u00dfen und Gewichten sowie bei Sonderanfertigungen sind zul\u00e4ssig, wenn diese Abweichungen 10% nicht \u00fcberschreiten und die Eignung des Liefergegenstandes f\u00fcr den vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n<h2>4. Liefertermine<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">4.1<\/span> Von Yokohama angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, Yokohama best\u00e4tigt ausdr\u00fccklich und schriftlich den genauen Liefer- oder Leistungstermin.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">4.2<\/span> Yokohama wird sich stets bem\u00fchen, die in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Fristen und Termine einzuhalten. Der K\u00e4ufer kann uns nach \u00dcberschreitung dieser urspr\u00fcnglich angegebenen Fristen oder Termine schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen, bei Containerware von mindestens vier Wochen, setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der K\u00e4ufer berechtigt, eine Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen; eine Leistungsverweigerung nach Ablauf dieser Frist muss uns zuvor ausdr\u00fccklich angedroht worden sein.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">4.3<\/span> Der Beginn der Liefer- oder Leistungsfristen setzt die Abkl\u00e4rung aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen voraus und setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Vorhersehbare Verz\u00f6gerungen teilt Yokohama unverz\u00fcglich mit. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verzugs oder Wegfalls der Leistungspflicht richten sich nach \u00a7 9 (Haftungsbeschr\u00e4nkung) dieser AGB.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">4.4<\/span> Die Vertragserf\u00fcllung durch Yokohama in Bezug auf solche Lieferteile, die nationalen Ausfuhrbestimmungen unterliegen, steht unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">4.5<\/span> Wir geraten nicht in Verzug, wenn der K\u00e4ufer mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen uns gegen\u00fcber in Verzug ist.<\/p>\n\n<h2>5. Verpackung, Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.1<\/span> F\u00fcr die Auswahl des Verpackungsmaterials und der Verpackung ist Yokohama verantwortlich. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsverordnung (VerpackV) werden nicht zur\u00fcckgenommen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, f\u00fcr die Entsorgung des Verpackungsmaterials auf eigene Kosten zu sorgen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.2<\/span> Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen frachtfrei per Post, frachtfrei an jede deutsche Bahnstation oder frachtfrei in sonstiger \u00fcblicher Weise zu liefern. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer einen beschleunigten Versand (z.B. Luftfrachtexpress), so hat er die Differenz zwischen den Frachtkosten und den h\u00f6heren Aufwendungen zu tragen. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. F\u00fcr Selbstabholung wird kein Ersatz gew\u00e4hrt. Ungeachtet dessen tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Kosten der Lieferung.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.3<\/span> Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht mit der \u00dcbergabe der Ware an die zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen eines unserer Lager, auf den K\u00e4ufer \u00fcber, unabh\u00e4ngig davon, ob die Versendung vom Erf\u00fcllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten tr\u00e4gt.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.4<\/span> Wird der Transport oder die Abholung des Vertragsgegenstandes durch den K\u00e4ufer auf dessen Wunsch oder aus dessen Verschulden verz\u00f6gert, so lagert Yokohama die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. In diesem Fall geht die Gefahr mit dem Tag der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.5<\/span> Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.6<\/span> Die durch den Annahmeverzug des Bestellers entstehenden Kosten hat der Besteller zu tragen, wenn er den Verzug gem\u00e4\u00df \u00a7 280 Abs. 1 und 2, \u00a7 286 BGB zu vertreten hat. 1 und 2, \u00a7 286 BGB zu vertreten hat. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Kosten, die durch eine schuldhafte Verz\u00f6gerung entstehen, die (i) Standgeld, (ii) Detention, (iii) Lagerkosten, (iv) Kosten im Zusammenhang mit Hafenstrafen oder (v) Hafenstrafen verursachen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.7<\/span> Der K\u00e4ufer quittiert den Empfang der Ware ausschlie\u00dflich auf unseren der Ware beiliegenden Lieferscheinen oder auf Versandpapieren von Paketdiensten oder anderen Transportunternehmen mit Stempel, Empfangsdatum und Unterschrift.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.8<\/span> Transportsch\u00e4den m\u00fcssen Yokohama und dem Transportunternehmen unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch f\u00fcnf Tage nach der Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">5.9<\/span> Eine R\u00fccknahme von vertraglich gelieferter (mangelfreier) Ware ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. In Ausnahmef\u00e4llen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch Yokohama k\u00f6nnen wir Ware in mangelfreiem Zustand zum Kaufpreis zur\u00fccknehmen und sind berechtigt, die durch die R\u00fcckgabe entstandenen Kosten in H\u00f6he von 10% des Kaufpreises pauschal zu berechnen. Die Gutschrift f\u00fcr die R\u00fccksendung der Ware erfolgt unter Ber\u00fccksichtigung aller Beschaffenheitskomponenten nach positivem Ergebnis unserer Qualit\u00e4tspr\u00fcfung.<\/p>\n\n<h2>6. Preise und Zahlung<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.1<\/span> Alle genannten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger zus\u00e4tzlicher Abgaben, die als Umweltabgaben nach lokalem Recht (\u00d6kosteuer) zu entrichten sind. Die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgt zu den zum Zeitpunkt des Versandes bzw. der Abholung der bestellten Ware g\u00fcltigen Gesamtpreisen (Listenpreis, Mehrwertsteuer und \u00d6kosteuer) und Konditionen. Der jeweils g\u00fcltige gesetzliche Umsatzsteuerbetrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union hat der Besteller rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Nachweis f\u00fcr die Steuerbefreiung mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger und vollst\u00e4ndiger Angabe beh\u00e4lt sich Yokohama das Recht vor, die anfallende Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Lieferungen und Leistungen au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union ist Yokohama berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachtr\u00e4glich in Rechnung zu stellen, wenn der K\u00e4ufer nicht innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Versand einen Ausfuhrnachweis an Yokohama sendet.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.2<\/span> Die Preise beruhen auf den jeweils g\u00fcltigen Preislisten von Yokohama und verstehen sich ausschlie\u00dflich Verpackung und Versand (ab Werk), sofern im Angebot nicht anders angegeben. Kosten f\u00fcr Verpackung und Verladung sowie die Kosten der R\u00fccknahme der Verpackung werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt f\u00fcr die Versandkosten, wenn der K\u00e4ufer eine Versendung w\u00fcnscht.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.3<\/span> Yokohama beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu \u00e4ndern, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kostenerh\u00f6hungen eintreten, die Yokohama nicht zu vertreten hat, insbesondere neu berechnete Geb\u00fchren, Zuschl\u00e4ge, wesentliche Erh\u00f6hungen der Material- oder Herstellungskosten, einschlie\u00dflich Erh\u00f6hungen der Frachtkosten einschlie\u00dflich Z\u00f6llen, Ein- und Ausfuhrgeb\u00fchren sowie Kostenerh\u00f6hungen infolge von Wechselkursschwankungen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.4<\/span> Bei Teillieferungen oder -leistungen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.2 (Liefergegenstand) dieser AGB ist Yokohama berechtigt, entsprechende Teilzahlungen zu erhalten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.5<\/span> Die Rechnungen von Yokohama sind porto- und spesenfrei zu bezahlen. Soweit im jeweiligen Vertrag oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Zahlung sofort bei Lieferung oder Leistung f\u00e4llig. Der K\u00e4ufer ger\u00e4t ab F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Nichteinhaltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen angegebenen Zahlungstermins (verzugsbegr\u00fcndendes Datum) sind die gesetzlichen Verzugszinsen vom K\u00e4ufer zu erstatten. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unber\u00fchrt. Die vorherige Inverzugsetzung durch eine Mahnung bleibt von dieser Regelung unber\u00fchrt. Yokohama beh\u00e4lt sich in jedem Fall das Recht vor, eingehende Zahlungen auf die \u00e4lteste Forderung zuz\u00fcglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie der entstandenen Kosten zu verrechnen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.6<\/span> Ist mit dem K\u00e4ufer ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, sind wir berechtigt, dem K\u00e4ufer die Pre-Notification bis zu drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Lastschrifteinzug mitzuteilen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.7<\/span> Befindet sich der K\u00e4ufer mit einer f\u00e4lligen Zahlung in Verzug oder hat Yokohama begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers, kann Yokohama die Zahlung aller ausstehenden Zahlungen f\u00fcr bereits gelieferte Waren verlangen. Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers bestehen insbesondere dann, wenn R\u00fccklastschriften erfolgen, Schecks oder Wechsel nicht eingel\u00f6st werden, Vollstreckungsma\u00dfnahmen erfolglos bleiben, der K\u00e4ufer zur Abgabe einer Verm\u00f6gensauskunft aufgefordert wird oder die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Die Lieferfrist f\u00fcr alle bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren verl\u00e4ngert sich in diesem Fall bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller offenen Rechnungen. Yokohama ist au\u00dferdem berechtigt, nach eigenem Ermessen eine ausreichende Sicherheit f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Forderungen zu verlangen, die entstehen, nachdem Yokohama erstmals begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers hatte.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">6.8<\/span> Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsanspr\u00fcche oder zur Aus\u00fcbung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Anspr\u00fcche gegen Yokohama unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n<h2>7. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.1<\/span> Alle von Yokohama gelieferten Waren bleiben Eigentum von Yokohama bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen von Yokohama, einschlie\u00dflich aller k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus der vertraglichen Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich etwaiger Kontokorrentkreditforderungen (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung f\u00fcr die Saldoforderung von Yokohama.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.2<\/span> Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist widerruflich, wenn der K\u00e4ufer in Verzug ist oder mit seinen Abnehmern die Unabtretbarkeit von Zahlungsanspr\u00fcchen gegen diese vereinbart.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.3<\/span> Die Forderungen des K\u00e4ufers (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) gegen seine Abnehmer aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware sowie die Forderungen des K\u00e4ufers bez\u00fcglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer entstehen, tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Yokohama ab, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiterverkauft wird. Im letzteren Fall besteht die an Yokohama abgetretene Forderung in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware. Yokohama nimmt diese Vorausabtretung hiermit an.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.4<\/span> Wird zwischen dem K\u00e4ufer und seinen Abnehmern ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis vereinbart, so wird die jeweilige Kontokorrentsaldoforderung zugunsten des K\u00e4ufers bis zur H\u00f6he unserer offenen Forderungen gegen den K\u00e4ufer hiermit an Yokohama abgetreten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.5<\/span> Die an Yokohama abgetretenen Forderungen dienen als Sicherheit f\u00fcr alle unsere Forderungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.6<\/span> Der K\u00e4ufer ist erm\u00e4chtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Kommt der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nach, ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an Yokohama zu unterrichten und Yokohama alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben \u00fcber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.7<\/span> Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets im Auftrag von Yokohama unter Ausschluss des Eigentumserwerbs durch den Verarbeiter gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr Yokohama. Bei der vom K\u00e4ufer vorgenommenen Verarbeitung mit anderen, Yokohama nicht geh\u00f6renden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB wird Yokohama Miteigent\u00fcmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der K\u00e4ufer durch Verbindung oder Vermischung Alleineigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er schon jetzt an Yokohama Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Yokohama nimmt diese Eigentums\u00fcbertragung hiermit im Voraus an. Der K\u00e4ufer verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren unentgeltlich.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.8<\/span> Beabsichtigt der K\u00e4ufer, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Wege des Factoring abzutreten, so hat er Yokohama hiervon im Voraus zu unterrichten. Eine Abtretung im Rahmen des Factorings ist nur zul\u00e4ssig, wenn Yokohama ihr ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.9<\/span> Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der im Eigentum von Yokohama stehenden Waren ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.10<\/span> Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die verkaufte Ware wird der K\u00e4ufer auf das Eigentum von Yokohama hinweisen und Yokohama unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit Yokohama Drittwiderspruchsklage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Yokohama die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.11<\/span> Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist der K\u00e4ufer verpflichtet, jeden Dritten durch Kennzeichnung oder in sonstiger geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Ware Eigentum von Yokohama ist. Bei einem Eigeninsolvenzantrag des K\u00e4ufers hat diese Kennzeichnung vor der Antragstellung zu erfolgen, bei einem Gl\u00e4ubigerantrag unmittelbar nach der Anh\u00f6rung des Schuldners, d.h. des K\u00e4ufers. Dasselbe gilt bei Pf\u00e4ndungsma\u00dfnahmen Dritter gegen den K\u00e4ufer. Yokohama ist unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt eines solchen Ereignisses zu unterrichten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.12<\/span> Solange eine Forderung zu Gunsten von Yokohama besteht, ist Yokohama jederzeit berechtigt, vom K\u00e4ufer Auskunft dar\u00fcber zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sich noch im Besitz des K\u00e4ufers befinden und wo sich diese Waren befinden. Ferner ist der K\u00e4ufer verpflichtet, Yokohama unverz\u00fcglich \u00fcber jede \u00c4nderung des Verwahrungsortes unter Angabe des neuen Verwahrungsortes zu informieren. Yokohama ist auch berechtigt, diese Waren an diesen Orten jederzeit nach vorheriger Ank\u00fcndigung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.13<\/span> Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Der K\u00e4ufer ist dann zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Das Recht, Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, bleibt vom R\u00fccktritt unber\u00fchrt. Yokohama wird sich jedoch bem\u00fchen, die zur\u00fcckgegebene Ware nach vorheriger Ank\u00fcndigung bestm\u00f6glich zu verwerten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.14<\/span> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgf\u00e4ltig zu verwahren und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Der K\u00e4ufer tritt hiermit seine Anspr\u00fcche gegen die Versicherung f\u00fcr den Fall eines Schadens und in H\u00f6he des Schadens an unserer Vorbehaltsware an Yokohama ab. Yokohama nimmt diese Abtretung hiermit an.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">7.15<\/span> Auf schriftliches Verlangen des K\u00e4ufers sind wir verpflichtet, unser Eigentum, das Vorbehaltseigentum sowie sonstige Sicherheiten insoweit zu \u00fcbertragen, als der realisierbare Wert der Vorbehaltsware und der sonstigen Sicherheiten die jeweilige Gesamtsumme unserer Forderungen gegen den K\u00e4ufer um mehr als 10% \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n<h2>8. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.1<\/span> Der K\u00e4ufer hat die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen und Yokohama \u00fcber etwaige M\u00e4ngel zu informieren. Die M\u00e4ngelr\u00fcge hat unverz\u00fcglich zu erfolgen. Sp\u00e4tere R\u00fcgen von M\u00e4ngeln, die bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nach Erhalt der Ware h\u00e4tten entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unbeachtlich und begr\u00fcnden keine Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung zu r\u00fcgen. Auch in diesem Fall f\u00fchrt die Unterlassung der unverz\u00fcglichen Anzeige zur Unerheblichkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.2<\/span> Abweichende Liefermengen sind auf den Liefer- oder Versandpapieren zu vermerken. M\u00e4ngel an der Verpackung sind unerheblich, solange sie die Tauglichkeit der Ware nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.3<\/span> Unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen und vollst\u00e4ndigen M\u00e4ngelr\u00fcge ist der R\u00fcckgriff des von Yokohama direkt belieferten K\u00e4ufers lediglich hinsichtlich solcher neu hergestellter Reifen zul\u00e4ssig, die der Qualit\u00e4tssicherungsabteilung von Yokohama zur Pr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.4<\/span> Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen ist Yokohama verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der mangelhaften Ware den Kaufpreis zu erstatten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Das Recht, die Art der Nacherf\u00fcllung zu w\u00e4hlen, steht in jedem Fall uns zu. Bei Ersatzlieferungen zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung hat der K\u00e4ufer den Liefergegenstand zur\u00fcckzusenden. Im Falle des R\u00fccktritts oder der Nachlieferung ist Yokohama berechtigt, dem Endkunden, der nicht Verbraucher, sondern Unternehmer (im Sinne des \u00a7 14 BGB) ist, einen dem Grad der Abnutzung des mangelhaften Reifens entsprechenden Abzug zu berechnen; das vorgenannte Recht auf Abzug entf\u00e4llt, wenn die jeweilige Sache durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme verschlechtert wurde, und ferner, wenn die Verschlechterung eingetreten ist, obwohl der Endkunde die Sorgfalt hat walten lassen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.5<\/span> Mit der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistung geht die mangelhafte Sache in das Eigentum von Yokohama \u00fcber. Der R\u00fcckgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung des K\u00e4ufers auf einer Garantieverpflichtung des K\u00e4ufers beruht, die \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelhaftungspflichten hinausgeht. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren mit Ablauf von zwei Jahren nach Lieferung an den Endkunden\/Verbraucher des K\u00e4ufers, sp\u00e4testens jedoch mit Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach Lieferung an den K\u00e4ufer.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.6<\/span> Dar\u00fcber hinaus bestehen keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme, \u00fcbliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung und nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung des Vertragsgegenstandes sowie durch \u00c4nderungen des Vertragsgegenstandes durch den K\u00e4ufer oder in dessen Auftrag durch Dritte ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von Yokohama entstanden sind. Ausgeschlossen sind insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich, M\u00e4ngelanspr\u00fcche aus den folgenden Umst\u00e4nden:<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">a)<\/span> wenn der beanstandete fehlerhafte Reifen nicht bei Yokohama vorgelegt wird;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">b)<\/span> wenn der Sachmangel auf Handlungen des Bestellers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist oder wenn der Besteller oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen die Montage unsachgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt haben und dies den Mangel verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">c)<\/span> soweit die Verpflichtung des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Endkunden auf einer Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung des K\u00e4ufers beruht, die \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelhaftungspflichten hinausgeht;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">d)<\/span> soweit unsachgem\u00e4\u00dfe Eingriffe und Reparaturen, Runderneuerungen oder sonstige Bearbeitungen an unseren Produkten von anderer Seite als Yokohama vorgenommen wurden und diese den Mangel verursacht haben;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">e)<\/span> wenn der von uns oder vom Erstausr\u00fcster\/Fahrzeughersteller empfohlene Reifenf\u00fclldruck oder der Standard-Reifenf\u00fclldruck nicht eingehalten wurde und dies den Mangel verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">f)<\/span> wenn der Reifen mangelhaft wurde, weil er einer unangemessenen Belastung ausgesetzt wurde, z. B. durch \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Belastung und der jeweiligen H\u00f6chstgeschwindigkeit, oder ohne ausdr\u00fcckliche Genehmigung von Yokohama im Rallye- und\/oder Renneinsatz war und dies den Mangel verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">g)<\/span> wenn der Reifen aufgrund einer falschen Radpositionierung defekt wurde oder wenn seine Leistung aufgrund anderer Fehler im Radkasten (z. B. dynamische Unwucht) beeintr\u00e4chtigt wurde oder wenn er von einem Dritten runderneuert wurde;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">h)<\/span> wenn der Reifen auf einer nicht zugewiesenen, nicht geeichten, rostigen oder anderweitig defekten Felge montiert war und dies den Mangel verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">i)<\/span> wenn der Reifen durch \u00e4u\u00dfere Einwirkungen oder mechanische Besch\u00e4digungen besch\u00e4digt wurde oder einer \u00e4u\u00dferen Erw\u00e4rmung ausgesetzt war und dies den Defekt verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">j)<\/span> bei nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df oder Besch\u00e4digungen, die in der Regel auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, z.B. unsachgem\u00e4\u00dfe Profilver\u00e4nderungen, Eindr\u00fcckungen usw., oder auf einen Unfall zur\u00fcckzuf\u00fchren sind;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">k)<\/span> wenn der Reifen Sch\u00e4den aufweist, die auf das Anbringen von Spikes, Hockern usw. durch Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind und dies den Mangel verursacht hat;<\/p>\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">l)<\/span> wenn die Reifen im Sinne von \u00a7 10 Abs. 2 (Produkt\u00e4nderungen) dieser AGB ver\u00e4ndert worden sind und dies den Mangel verursacht hat.<\/p>\n\n<p class=\"clause\">Die vorgenannten Bestimmungen sind nicht als Umkehr der Beweislast auszulegen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">8.7<\/span> Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in \u00a7 9 (Haftungsbeschr\u00e4nkung) dieser AGB.<\/p>\n\n<h2>9. Begrenzung der Haftung<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.1<\/span> Yokohama haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung von Yokohama begrenzt und beschr\u00e4nkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (\"Kardinalpflicht\" oder \"wesentliche Pflicht\"). Eine \"Kardinalpflicht\" oder \"wesentliche Pflicht\" im Sinne dieser AGB ist (i) eine Vertragspflicht, die eine wesentliche Vertragsposition des K\u00e4ufers sch\u00fctzt, deren Gew\u00e4hrung ein wesentliches Ziel und einen wesentlichen Zweck dieser AGB darstellt, und\/oder (ii) eine Vertragspflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung dieser AGB \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.2<\/span> F\u00fcr F\u00e4lle der anf\u00e4nglichen Unm\u00f6glichkeit haftet Yokohama nur, wenn sie Kenntnis von dem Leistungshindernis hatte oder ihre Unkenntnis auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.3<\/span> Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen bzw. -ausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie nach \u00a7 443 BGB und f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.4<\/span> Die Haftungsausschl\u00fcsse bzw. -beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df Ziffern 9.1 bis 9.2 dieser AGB gelten in gleichem Umfang auch f\u00fcr Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von Yokohama sowie der Subunternehmer. Yokohama \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Mitarbeiter oder sonstige Hilfspersonen, die vom K\u00e4ufer zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten von Yokohama eingesetzt werden, und der K\u00e4ufer stellt Yokohama von allen Aufwendungen und Anspr\u00fcchen Dritter f\u00fcr Sch\u00e4den dieser Personen frei. Dies gilt nicht, wenn diese Personen als Hilfspersonen von Yokohama angesehen werden.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.5<\/span> Die vorgenannten Bestimmungen sind nicht als Umkehr der Beweislast auszulegen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.6<\/span> Wir haften nicht f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung einer unserer Verpflichtungen, wenn die Nichterf\u00fcllung auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die wir nicht zu vertreten haben (h\u00f6here Gewalt) (insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend bei Arbeitskampfma\u00dfnahmen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen, wie Einfuhr- oder Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen, Betriebs- oder Verkehrsst\u00f6rungen, Feuer, \u00dcberschwemmungen, Wassersch\u00e4den, Piraterie und Energie- oder Rohstoffmangel, Pandemien). W\u00e4hrend h\u00f6herer Gewalt ruht unsere Verpflichtung zur Erf\u00fcllung unserer Pflichten. Die Lieferfrist oder Nachfrist wird nach entsprechender Mitteilung durch Yokohama unverz\u00fcglich um die Dauer der Verz\u00f6gerung verl\u00e4ngert. Wird die Erf\u00fcllung unserer vertraglichen Verpflichtungen durch h\u00f6here Gewalt f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als drei\u00dfig Tagen unm\u00f6glich, ist jede Partei berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und ohne jegliche Verpflichtung zum Ersatz des Schadens des K\u00e4ufers von diesen AGB zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">9.7<\/span> Die gesetzliche Haftung des K\u00e4ufers bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n<h2>10. Produkt\u00e4nderungen<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">10.1<\/span> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Produkte von Yokohama an Dritte weiterzuverkaufen, wie von Yokohama eingestuft. Der K\u00e4ufer muss seinen Kunden au\u00dferdem die genaue Art der technischen Einzelheiten dieser Waren erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">10.2<\/span> Die Produkte von Yokohama, die nach der Auslieferung ver\u00e4ndert wurden, insbesondere deren Seriennummern herausgeschliffen wurden oder deren Qualit\u00e4t gemindert wurde, d\u00fcrfen nicht im Stra\u00dfenverkehr verwendet oder an Dritte geliefert werden.<\/p>\n\n<h2>11. Ausfuhr, Angabe des Herkunftsortes<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">11.1<\/span> Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, die von Yokohama gelieferten Waren und technischen Informationen ausschlie\u00dflich unter Beachtung der jeweiligen Ausfuhrbestimmungen auszuf\u00fchren und seinen Abnehmern die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">11.2<\/span> Alle Steuern, Geb\u00fchren und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, sind vom K\u00e4ufer zu tragen oder, falls diese von Yokohama bereits im Voraus gezahlt wurden, an Yokohama zu erstatten.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">11.3<\/span> Jegliche Ver\u00e4nderung der Produkte von Yokohama, insbesondere jede Kennzeichnung durch den K\u00e4ufer oder einen Dritten, die auf die Herkunft hinweist oder andeutet, dass es sich um ein Produkt des K\u00e4ufers oder eines Dritten handelt, ist strengstens untersagt, es sei denn, Yokohama hat vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt.<\/p>\n\n<h2>12. Datenschutz<\/h2>\n\n<p>Der K\u00e4ufer wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Yokohama ggf. gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (GDPR, Ger: DS-GVO) gespeichert und verarbeitet werden. Unsere geltenden Datenschutzrichtlinien und Informationsdokumente werden in separaten Unterlagen zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n<h2>13. Schlussbestimmung<\/h2>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">13.1<\/span> Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist D\u00fcsseldorf. Yokohama ist jedoch auch berechtigt, den K\u00e4ufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">13.2<\/span> F\u00fcr diese AGB und alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">13.3<\/span> Zus\u00e4tzlich zu dieser englischen Version dieser AGB k\u00f6nnen diese AGB zu Informationszwecken auch in anderen Sprachen verf\u00fcgbar sein. Im Falle von Widerspr\u00fcchen zwischen dieser englischen Version und der anderen Version dieser AGB ist die englische Version ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n<p class=\"clause\"><span class=\"num\">13.4<\/span> Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit dieser AGB im \u00dcbrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck m\u00f6glichst nahe kommt. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall einer Regelungsl\u00fccke.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/section><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home \/ Terms &amp; Conditions Terms &amp; Conditions General Terms and Conditions of YOKOHAMA Europe GmbH for the Sale and Delivery of goods There are no headings in this document. 1. 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